Woran man spätestens merkt, ebay-süchtig zu sein :Wenn Deine Freunde und Arbeitskollegen zur Begrüßung nicht fragen "Wie geht es Dir?" sondern "wie läufts bei ebay?"Wenn Du nicht mehr deinen Geburtstag, sondern den Tag deiner Anmeldung bei ebay feierst ..Wenn Du alle ebay-Sterne schon ergattert hast und neben deinem Nickname eine Super-Nova steht ..Wenn Du Artikelpreise im Laden misstrauisch beäugst und befürchtest, dass der Verkäufer ein Pusher ist !Wenn Du eine Stunde durch den Media-Markt rennst, weil Du die Abteilung "mein Media-Markt" nicht finden kannst ..Wenn Du alle anderen im Laden für Faker hältst ..Wenn Du auf jede dumme Frage, eine noch dümmere Antwort findest ..Wenn Du die Portogebühren der Deutschen Post besser kennst als der
Angestellte hinter dem Postschalter ..Wenn Du nicht zur Party von der besten Freundin gehen kannst, weil Auktionen auslaufen ..Wenn Du durch die Wohnung läufst und nur überlegst, was du noch verkaufen könntest ..Wenn Du gar nichts mehr zum Verkaufen in der Wohnung hast .. Wenn Du alle deine Bekannte anbettelst, für sie etwas einstellen zu dürfen!Wenn Freitags zwischen 10 und 12 für dich die einzige Zeit zum Einkaufen ist ..Wenn Du jeden, den du kennenlernst, nach seinem ebay-Namen fragst ..Wenn Dein Paketbote dir zuwinkt, wenn er dich auf der Straße sieht, obwohl du erst vor 2 Monaten in die Stadt gezogen bist ..
Wenn das erste Wort deines Kindes "ebay" ist, weil es denkt, das wäre dein Name ..Wenn Du am Wochenende nix zu Essen zuhause hast, weil alle Lebensmittel-Auktionen erst nächsten Mittwoch auslaufen ..Wenn Dich Dein Postbeamte duzt ..
Wenn Deine Frau freudestrahlend vom Einkaufen kommt, dir
vorzeigt, was sie alles gekauft hat und du eine Krise bekommst, weil
du das alles bei ebay für nur ein Viertel ersteigert hättest ..Wenn Du Dir die Zeitung abonnierst, nur um Stopfmaterial zu haben ..Wenn Du morgens rotumrandete Augen hast, weil Du am Abend zuvor nur mal "ganz kurz" nach deinen Auktionen sehen wolltest ..
Wenn Dein Nachbar regelmäßig mittags bei dir zu Besuch ist, weil ein Paket für dich bei ihm abgegeben wurde ..Wenn Du Deinen Fernseher erst ein paar Sekunden vor Ende des gewünschten Films einschaltest ..Wenn Deine Frau nicht mehr zum Doktor geht, sondern sich von Hackern beraten lässt ..Wenn Du vergessen hast wie man einen PC abschaltet ..Wenn Du dem Polizist bei der Verkehrskontrolle mit einer Rachebewertung drohst ..Wenn der Tag deiner Geburt der Tag deiner Anmeldung bei ebay ist (dann sind auch deine Eltern ebay-süchtig) ..Wenn Du von der Post deine eigene Großkunden-Postleitzahl zugeordnet
bekommst (und damit deine Verkäufer sich die Straßenangabe sparen
können)Wenn Du nicht mehr in der Lage bist, das Wort "Aktion" auszusprechen ohne, dass daraus immer "Auktion" wird ..Wenn Du bei der nächsten Hauptversammlung der Post Ehrengast bist, da
du ganz alleine die Post wieder in die Gewinnzone gebracht hast ..Wie und wodurch entsteht ein solcher "Ratgeber" ?An diesem Ratgeber schrieben wir über 4 Stunden an einem schönen Samstagabend, zusammen mit noch 4 anderen Hamburger eBay-Powerseller aus dem Bereich Luxusuhren. Wir haben dabei viel gelacht und nebenher die ein oder andere Flasche Wein geleert ..Nehmen Sie unsere "Leiden" also bitte nicht bierernst :-)Sollten es uns dennoch gelungen sein, Sie ein wenig an unseren "Frohmut" teilhaben zu lassen, nehmen Sie sich bitte die Zeit, und
bewerten Sie diesen Ratgeber mit Klick auf den unteren Button positv ..
.. vielen Dank !
Orignal From: Die 30 größten Leiden eines eBayers !
Advance auto zone blog about fast cars and auto trader
Sunday, August 2, 2009
Hochwertige Innenausstattungen (Multivan,T3,T4)
Um unseren alten T3 optisch etwas aufzuwerten, habe ich über längere Zeit eine komplette Innenausstattung zu einem akzeptablen Preis gesucht. Nach mehreren Fehlversuchen war es mir dann gelungen ein zunächst vermeintliches Schnäppchen zu machen und die Ausstatung eines Multivan bei einer Firma in Melle, Kreis Osnabrück für ca. 400 EURO zu ersteigern. Zwei Dinge sind mir dabei zwar aufgefallen, habe ihnen allerdings keine Bedeutung beigemessen, was sich aber als Fehler herausstellt. Besagte Firma arbeitet mit verdeckten (privaten) Bieterlisten, das heißt, man kann nicht erkennen wer auf die Artikel bietet. Bei gebrauchten Autoteilen gibt es dafür keinen Grund, außer man will selbst mit einem zweiten Account oder über einen dritten selbst mitbieten und so den Preis in die Höhe treiben, bis er einen für den Verkäufer akzeptablen Stand hat! Genau das ist in meinem Fall passiert! Der Preis wurde an einem Tag von einem 2-stelligen Betrag innerhalb kurzer Zeit so lange in die Höhe getrieben, bis mein Gebot von ca. 400 EURO überschritten war. Anschließend wurde das letzte Gebot zurückgenommen, sodass ich wieder der Höchstbietende war. Danach wurde nicht mehr darauf geboten. Das ist eindeutig Betrug, verstößt gegen die Ebay-Regeln und konterkariert den Sinn einer Versteigerung, ist leider für den einzelnen kaum zu Beweisen. Nachvollziehen und belegen könnte das nur Ebay, das dürfte aber kaum im Interesse von Ebay liegen, da sich die Gebühren nach der Höhe des erzielten Preises richten.Weiter räumt besagte Firma zwar ein Rückgaberecht ein, behauptet aber, sie schlachte die Fahrzeuge im Kundenauftrag aus und verkaufe die Teile in Komission. Bei einem Rücktritt vom Kauf einer Innenausstattung, eines Motors, Getriebes usw. behalten sie 300 Euro als Gebühren für das Ausbauen der Teile aus den Fahrzeugen ein, da es sich dabei angeblich um eine Dienstleistung handele.Um nun an die Teile zu kommen musste ich die Fa. zweimal anfahren, da beim ersten mal trotz Ankündigung der Ankunftszeit niemand mehr anzutreffen war. Beim zweiten mal habe ich dann die Teile trotz der starken Verschmutzung mitgenommen in der Hoffnung diese durch Reinigung in einen akzeptablen Zustand versetzen zu können. Zuhause haben wir dann einige Tage später mit dem Umbau begonnen und festgestellt dass wichtige Teile fehlten und das Gestänge der ausziehbaren Sitzbank irreparabel gebrochen war.Ich habe darauf über mehrere Wochen mit den Leuten telefoniert und um Ersatz gebeten der mir auch jedes mal zugesagt wurde, aber da man im Moment nichts vergleichbares habe sollte ich weiter warten. Während dieser Zeit wurden aber mehrere Auktionen bei Ebay mit den gleichen Teilen abgewickelt, Darauf angesprochen hieß es jedesmal man könne ja schließlich solch eine komplette Ausstattung nicht auseinander reißen, da sie ja dann unverkäuflich sei. Auch die Rücknahme hat man mir angeboten, aber eben unter Einbehaltung von 300 Euro, mit dem Argument der Geschäftsbedingungen und es sich beim Ausbau schließlich um eine nicht mehr rückgängig zu machende Dienstleistung handele. Dass ich dann eine negative Bewertung hinterlassen habe, dürfte wohl klar sein und dass ich im Gegenzug ebenfalls eine erhielt, auch. Nach einigem Suchen fand ich schließlich die Möglichkeit den Kommentar von Ebay entfernen zu lassen. Der Kommentar wurde daraufhin entfernt, die negative Bewertung allerdings nicht. Und oh Wunder, einige Zeit später war auch mein Kommentar den ich dem Verkäufer hinterlassen hatte, gelöscht.Fazit:Vorsicht bei solchen Geschäfts- und/oder Rüchknahmebedingungen.Vorsicht bei verdeckten (privaten) Bieterlisten wenn es dafür keinen ersichtlichen Grund gibt.Wenn möglich bei solchen Käufen vorher prüfen. (Sauberkeit, Vollständigkeit)Bei Unstimmigkeiten nicht vertrösten lassen und sofort Ebay einschalten. Der Fall ist dann zumindest bei Ebay bekannt und die Frist gestoppt.Das Bewertungssystem bei Ebay ist völlig überflüssig, weil schlimmstenfalls selbst Betrüger dadurch ihr Opfer noch negativ bewerten können.
Orignal From: Hochwertige Innenausstattungen (Multivan,T3,T4)
Orignal From: Hochwertige Innenausstattungen (Multivan,T3,T4)
Betrug im großen Stil
Hallo liebe ehrlichen Ebayer,
ich möchte insbesondere diejenigen von Ihnen warnen, welche mit hochpreisigen Wertsachen auf der Ebay-Plattform handeln, sofern Sie eine Auktion ab 1,-EUR starten!
Folgende Situation ist möglich:
Sie bieten z.B. eine teure Uhr an, die einen realen Wert von ca. 15.000,-EUR besitzt. In kurzer Zeit erhalten Sie Gebote von 20.000,-EUR, d.h. die Gebote liegen so hoch, dass i.d.R. kein anderer Ebayer mehr mitbieten wird und Sie freuen sich. Jetzt kommt´s!!!
Orignal From: Betrug im großen Stil
ich möchte insbesondere diejenigen von Ihnen warnen, welche mit hochpreisigen Wertsachen auf der Ebay-Plattform handeln, sofern Sie eine Auktion ab 1,-EUR starten!
Folgende Situation ist möglich:
Sie bieten z.B. eine teure Uhr an, die einen realen Wert von ca. 15.000,-EUR besitzt. In kurzer Zeit erhalten Sie Gebote von 20.000,-EUR, d.h. die Gebote liegen so hoch, dass i.d.R. kein anderer Ebayer mehr mitbieten wird und Sie freuen sich. Jetzt kommt´s!!!
Orignal From: Betrug im großen Stil
Preistreiberei bieten auf eigene Auktionen
Es kommt in letzter Zeit immer häufiger vor das einige Verkäufer auf ihre eigenen Artikel durch Zweitaccounts bzw. durch Freunde und Bekannte
Orignal From: Preistreiberei bieten auf eigene Auktionen
Orignal From: Preistreiberei bieten auf eigene Auktionen
Angeleyes Scheinwerfer e34
Also ich habe mir die Angeleyes bestellt habe davor ausführlich darüber gemailt wegen der passgenaugikeit und ähnlichem Leuchtweitenregulierung und solche Sachen alles normal wurde mir bestätigt. Ich habe bezahlt nach etwa 10 Tagen die Ware bekommen. Das erste das mir auffiel als wir sie eingebaut hatten war das keine elektrische Leuchtweitenregulierung dabei ist (dachte zuerst die wird umgebaut) und dann kam erst der richtige Schock. Ich fuhr zum ÖAMTC!!!!!! um die Scheinwerfer einstellen zu lassen und das lässt sich nicht bewerkstelligen die verdammten Dinger leuchten irgenwo hin nur nicht dahin wo sie leuchten sollten. :-(
Orignal From: Angeleyes Scheinwerfer e34
Orignal From: Angeleyes Scheinwerfer e34
Irrtümliches EUR 1,00 Kaufangebot / Betrugsabsicht !
Irrtümliches 1,- Euro Kaufangebot Es passiert immer wieder: Ein Verkäufer stellt bei eBay
versehentlich einen vergleichsweise teueren Artikel als Auktion mit
Startpreis 1 Euro mit Sofortkaufoption zu einem Euro ein. Es gibt sogar
Schnäppchenjäger, die auf genau diese Angebote spezialisiert sind und
dem Verkäufer (oft erfolgreich) weismachen wollen, hier sei ein
verbindlicher Kaufvertrag zustandegekommen und er müsse den Artikel
tatsächlich für einen Euro liefern.
Normalerweise ist es so: Der Verkäufer macht auf eBay ein Angebot,
das durch die Annahme (das Höchstgebot) des Käufers zum Ablauf der
Auktion bzw. beim Sofortkauf sofort zu einem wirksamen Kaufvertrag
gemäß § 433 BGB führt.
Das Angebot des Verkäufers ist dabei eine Willenserklärung !Bei deren Abgabe kann man sich irren und die deshalb nach § 119 BGB anfechtbar sit ! / Tut man das, so kommt der Kaufvertrag überhaupt
nicht zustande und der ursprüngliche Anbieter ist nicht zum Verkauf des
Artikels verpflichtet.
Bei so einer Anfechtung einer Willenserklärung könnte der Anfechtende aber zu einem Schadensersatz nach § 122 BGB verpflichtet sein. Dabei handelt es sich aber nur um den sogenannten
Vertrauensschaden: Es wird nur ersetzt, was der verhinderte Käufer an
Aufwändungen für den Kauf hatte - also in der Regel nichts oder
allenfalls ein paar Cent für die verschwendete Onlinezeit.
Dazu kommt noch, dass gemäß §122 II BGB kein Schadensersatz zu
leisten ist, wenn der "Geschädigte" den Grund der Anfechtung kennen
musste. Das dürfte bei so einer Konstellation immer der Fall sein, solang beim Beklagten ein solcher relevanter Irrtum vorlag, ergibt sich vor allem
daraus, daß die gleichzeitige Angabe von Angeboten über ein Sofortkauf und zur
Auktion mit Startpreis für eine Ebay-Auktion zum selben Betrag ganz
offensichtlich unsinnig ist. Die Sofortkaufoption macht nur Sinn, wenn der
Sofortkaufpreis deutlich höher als der Auktionsstartpreis angegeben ist. Mit
dem Sofortkaufangebot sollen Interessenten angesprochen werden, denen es darauf
ankommt, ohne Risiko über den unkalkulierbaren Ausgang einer längeren Auktion
sich den Artikel sogleich, wenn auch unter Akzeptierung eines höheren Preises
als des Startpreises sichern zu können. Bei der normalen Ebay-Auktion muß ein Bieter stets damit rechnen, daß er bis
zum Ende der Auktion noch überboten werden kann mit der Folge, daß nicht er,
sondern ein anderer zum Zug kommt. Beim Sofortkauf besteht dieses Risiko nicht
und diese Option kann nach den Bedingungen des Auktionshauses Ebay nur ausgeübt
werden, solange für die daneben angebotenen Ersteigerungen ab einem
eingegebenen Startpreis noch keine Gebote abgegeben sind. Vor dem Hintergrund, daß die Sofortkaufoption demgemäß darauf angelegt ist,
die Durchführung einer Ersteigerung des Artikels mit ungewissem Ausgang zu
verhindern, macht es absolut keinen Sinn, Sofortkauf- und Startpreis mit
gleichen Beträgen in das Ebay-System einzugeben. Wenn dies einmal geschehen
sein sollte, ist dies ein Irrtum. Dieser berechtigt dann zur Anfechtung, so
daß kein Anspruch bestand. Fazit : Wer als Verkäufer versehentlich eine Auktion mit Sofortkauf von
einem Euro eingestellt hat, kann seine Willenserklärung wirksam
anfechten und ist dann nicht verpflichtet, den Artikel zu diesem Preis
abzugeben. Was anderes ist es natürlich, wenn bei einer Auktion mit Startpreis von
einem Euro am Ende nicht das erlöst wird, was der Verkäufer erhofft
hatte: In dem Fall kann der Verkäufer nicht wegen Irrtums anfechten und
ist an den Kaufvertrag gebunden
Wenn
Orignal From: Irrtümliches EUR 1,00 Kaufangebot / Betrugsabsicht !
versehentlich einen vergleichsweise teueren Artikel als Auktion mit
Startpreis 1 Euro mit Sofortkaufoption zu einem Euro ein. Es gibt sogar
Schnäppchenjäger, die auf genau diese Angebote spezialisiert sind und
dem Verkäufer (oft erfolgreich) weismachen wollen, hier sei ein
verbindlicher Kaufvertrag zustandegekommen und er müsse den Artikel
tatsächlich für einen Euro liefern.
Normalerweise ist es so: Der Verkäufer macht auf eBay ein Angebot,
das durch die Annahme (das Höchstgebot) des Käufers zum Ablauf der
Auktion bzw. beim Sofortkauf sofort zu einem wirksamen Kaufvertrag
gemäß § 433 BGB führt.
Das Angebot des Verkäufers ist dabei eine Willenserklärung !Bei deren Abgabe kann man sich irren und die deshalb nach § 119 BGB anfechtbar sit ! / Tut man das, so kommt der Kaufvertrag überhaupt
nicht zustande und der ursprüngliche Anbieter ist nicht zum Verkauf des
Artikels verpflichtet.
Bei so einer Anfechtung einer Willenserklärung könnte der Anfechtende aber zu einem Schadensersatz nach § 122 BGB verpflichtet sein. Dabei handelt es sich aber nur um den sogenannten
Vertrauensschaden: Es wird nur ersetzt, was der verhinderte Käufer an
Aufwändungen für den Kauf hatte - also in der Regel nichts oder
allenfalls ein paar Cent für die verschwendete Onlinezeit.
Dazu kommt noch, dass gemäß §122 II BGB kein Schadensersatz zu
leisten ist, wenn der "Geschädigte" den Grund der Anfechtung kennen
musste. Das dürfte bei so einer Konstellation immer der Fall sein, solang beim Beklagten ein solcher relevanter Irrtum vorlag, ergibt sich vor allem
daraus, daß die gleichzeitige Angabe von Angeboten über ein Sofortkauf und zur
Auktion mit Startpreis für eine Ebay-Auktion zum selben Betrag ganz
offensichtlich unsinnig ist. Die Sofortkaufoption macht nur Sinn, wenn der
Sofortkaufpreis deutlich höher als der Auktionsstartpreis angegeben ist. Mit
dem Sofortkaufangebot sollen Interessenten angesprochen werden, denen es darauf
ankommt, ohne Risiko über den unkalkulierbaren Ausgang einer längeren Auktion
sich den Artikel sogleich, wenn auch unter Akzeptierung eines höheren Preises
als des Startpreises sichern zu können. Bei der normalen Ebay-Auktion muß ein Bieter stets damit rechnen, daß er bis
zum Ende der Auktion noch überboten werden kann mit der Folge, daß nicht er,
sondern ein anderer zum Zug kommt. Beim Sofortkauf besteht dieses Risiko nicht
und diese Option kann nach den Bedingungen des Auktionshauses Ebay nur ausgeübt
werden, solange für die daneben angebotenen Ersteigerungen ab einem
eingegebenen Startpreis noch keine Gebote abgegeben sind. Vor dem Hintergrund, daß die Sofortkaufoption demgemäß darauf angelegt ist,
die Durchführung einer Ersteigerung des Artikels mit ungewissem Ausgang zu
verhindern, macht es absolut keinen Sinn, Sofortkauf- und Startpreis mit
gleichen Beträgen in das Ebay-System einzugeben. Wenn dies einmal geschehen
sein sollte, ist dies ein Irrtum. Dieser berechtigt dann zur Anfechtung, so
daß kein Anspruch bestand. Fazit : Wer als Verkäufer versehentlich eine Auktion mit Sofortkauf von
einem Euro eingestellt hat, kann seine Willenserklärung wirksam
anfechten und ist dann nicht verpflichtet, den Artikel zu diesem Preis
abzugeben. Was anderes ist es natürlich, wenn bei einer Auktion mit Startpreis von
einem Euro am Ende nicht das erlöst wird, was der Verkäufer erhofft
hatte: In dem Fall kann der Verkäufer nicht wegen Irrtums anfechten und
ist an den Kaufvertrag gebunden
Wenn
Orignal From: Irrtümliches EUR 1,00 Kaufangebot / Betrugsabsicht !
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