Sunday, August 2, 2009

Spaßbieter...mein Anwalt findet Sie?

Scheinbar hat es sich bei Ebay.de eingebürgert, seine potentiellen Bieter mit irgendwelchen imaginären Anwaltsscharen einschüchtern zu wollen und schon im Vorfeld zu bedrohen, z. B. mit Sätzen wie:"Es werden 30% vom Gebot eingeklagt" oder "Meine Anwälte freuen sich auf Sie"!Der neueste dümmliche Spruch ist "Mein Anwalt findet oder besucht Sie"!Dieses Gebahren ist an Dummheit nicht zu überbieten und scheinbar typisch Deutsch, denn für solch eine Klage ist überhaupt keine rechtliche Grundlage vorhanden, es sei denn, jemand bietet mit Vorsatz auf einen Artikel in der Gewissheit, diesen sowieso nicht kaufen zu wollen! Selbst dann könnten höchstens die Auktionskosten und etwaige Unkosten eingeklagt werden, doch dieser Aufwand steht meist in keinem Verhältnis mit dem zu erwartenden Ergebnis! Die Heerscharen von Spinnern und Spassbietern, die es noch vor einiger Zeit auf dieser Plattform gab, hat sich nach unseren Erkenntnissen schon sehr gelichtet und ist keinesfalls mehr so relevant, als dass man in jeder Auktion im Wert von 5 Euro mit seinen Anwaltshorden drohen müsste...also ein bisschen mehr Contenance und Gelassenheit im allgemeinen Umgang miteinander wäre hier sicher von Vorteil und positiv für das Miteinander! ;o)Sehr viel ärgerlicher und auch "Anwaltsfreundlicher" sind Anbieter, die einen Artikel ohne Mindestpreis einstellen und dann der Meinung sind, sie bräuchten diesen im Fall eines (ihrer Meinung nach) zu geringen Gebotes nicht zu versenden oder zu übergeben. In solchen Fällen kann immer mit gutem Gewissen auf Herausgabe des Artikels bestanden oder ggf. geklagt werden, denn es handelt sich um eine rechtskräftige Auktion! Immer wieder nervig und ärgerlich sind auch die vor allem im KFZ-Bereich zu beobachtenden Gebote auf die eigenen Auktionen, die entweder durch Zweitaccounts oder die Accounts von "Freunden" durchgeführt werden! Sehr schnell sind solche "Friendbids" zu erkennen, wenn derselbe Artikel nur ein paar Stunden oder gar Minuten später erneut eingestellt wird...auch wenn der Bieter gleich um die Ecke wohnt, sollte Vorsicht geboten sein! Dieses so genannte Shillbidding wird in den USA als vorsätzlicher Betrug angesehen und es wird sicher nicht lange dauern, bis auch in die ersten Urteile zu diesem Thema erscheinen werden!Achtung: Dies ist KEINE Rechtsberatung, sondern nur eine nette Anmerkung, um das Miteinander hier etwas "normaler" zu gestalten!

Orignal From: Spaßbieter...mein Anwalt findet Sie?

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