Zulassung nur mit Brief/Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle - Versicherungskennzeichen reicht NICHT!
Dies ist ein Nachtrag zu meinem Simson-Ratgeber, den ich separat behandeln möchte, weil er einen Spezialfall behandelt, von dem die meisten Simson-Käufer und -Fahrer relativ selten tangiert sein werden. Es geht um den Sperber, und in diesem Zusammenhang kann auch der Habicht von Simson bzw. dessen Besitzer betroffen sein. Das besondere am Sperber ist, daß es sich bei ihm, salopp formuliert, um ein werkseitig und serienmäßig "getuntes" 50er handelt. Das heißt, eigentlich ist der Sperber trotz seines kleinen Hubraumes fast schon ein kleines Motorrad. Mit dem im Vergleich zu anderen 50er-Fahrzeugen deutlich leistungsstärkeren Motor wird eine bereits werkseitig bedingte, deutlich erhöhte Höchstgeschwindigkeit erreicht, nämlich 75 km/h. Leider führt das auch nach über 30 Jahren immer wieder zu Mißverständnissen und lädt die sogenannten Tuning-Freunde zu Mißbrauch ein, da dadurch mitunter Versicherungsvertreter und vereinzelt sogar die Polizei über die tatsächlichen Gegebenheiten getäuscht werden können. Mit möglicherweise fatalen Folgen.Immer wieder ist über den Sperber von Simson haarsträubender Unsinn im Umlauf. Es ist sicher eine schwer verständliche Regelung, denn obwohl der Sperber nur 50cm³ hat, unterliegt er eben nicht mehr der Sonderregelung für DDR-Mopeds mit 60 km/h, weil er schließlich ganz regulär 75 km/h fährt. Bereits in der DDR wurde dem Sperber die Zulassung als Moped verweigert, weshalb er sich nur schleppend verkaufte und später durch den Habicht erst ergänzt, dann völlig abgelöst wurde. Auch die große Ähnlichkeit des Sperbers mit seinem Nachfolger führt immer wieder zu Mißbräuchen und Mißverständnissen. Deshalb also hier eine kleine Zusammenfassung:
Orignal From: Achtung! Sonderfall Simson-Sperber!
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